Vorbemerkungen
Slyce stellt mit der Slyce Plattform einen Online-Dienst zum Verwaltenund Steuern von Werbekampagnen auf den Portalplattformen von Lieferando,UberEats und Wolt („Food-Delivery Portale“) zur Verfügung.
Die benötigten Entscheidungen zur Erstellung und Verwaltung vonKampagnen sowie Aussteuerung von Werbung erfolgen auf Basis der Eingaben desKunden sowie der Analyse von Daten, die im Zuge der Aussteuerung vonWerbekampagnen mit Lieferando, UberEats und Wolt Ads erfasst werden. Slyceregelt dadurch bspw. automatisiert das maximale Cost-per-Click- (Max. CPC)Gebot im Sinne der definierten Zielvorgaben des Kunden. Diese Zielvorgabenkönnen z.B. die Maximierung der Anzahl von Conversions unter Einhaltung einermaximalen Cost-per-Order (CPO), die Erreichung eines Ziel Return-on-Investments(ROI) sowie die Maximierung des Deckungsbeitrags (Umsatz abzgl. Werbekosten)sein. Darüber hinaus regelt Slyce eigenständig die Einstellungen fürGebotsanpassungen.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die Inanspruchnahme des von Slyce unter www.app.getSlyce.io abrufbaren, passwortgeschützten Slyce-Dienstes, welchen Slyce seinen Kunden (nachfolgend: „Kunden“) für deren gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit anbietet. Sie gelten nicht für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, d.h. natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihren gewerblichen noch ihren selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden kann. Mit einer Bestellung bei Slyce erkennt der Kunde die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite des Slyce-Dienstes abgerufen werden.
1.2. Slyce behält sich vor, diese AGB und den Gegenstand der jeweils vertragsgegenständlichen Slyce-Dienste jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und Slyce den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Im Übrigen bedürfen Änderungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist Slyce jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
1.3. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Dies gilt auch dann, wenn Slyce diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos entgegennimmt.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Nutzung des Slyce-Dienstes setzt die Registrierung des Kunden in den Webseiten von Slyce unter www.app.getslyce.io voraus. Der Kunde erhält sodann eine Bestätigungs-E-Mail mit der Aufforderung, seinen Slyce-Account zu aktivieren. Mit Registrierung und Aktivierung des Accounts gibt der Kunde eine Bestellung über die Nutzung des Slyce-Dienstes ab. Alternativ kann eine Bestellung auch durch eine Bestellung in Schriftform zustande kommen. An diese Bestellung ist der Kunde 14 Tage gebunden.
2.2. Die Freischaltung des Kunden-Accounts stellt keine Annahme der Bestellung des Kunden durch Slyce dar. Der Vertrag kommt vielmehr nach Wahl von Slyce erst mit ausdrücklicher Annahme der Bestellung des Kunden durch Slyce oder mit der ersten Leistungserbringung durch Slyce zustande. Diese erste Leistungserbringung besteht in der Aktivierung mindestens einer Filiale in der Slyce App.
2.3. Mit dem Anlegen einer Filiale (Outlet) in der Slyce App wird eine Filiale als aktiviert betrachtet, unabhängig davon, ob Kampagnen für diese Filiale optimiert werden. Als Tag der Aktivierung gilt der Tag an welchem diese in der App angelegt wurde.
3. Gegenstand des Vertrages
3.1. Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche bzw. während einer ggf. vereinbarten Testphase unentgeltliche, auf die Dauer des Vertrages beschränkte Zugänglichmachung des Slyce-Dienstes zur Nutzung über das Internet.
3.2. Slyce schuldet nicht die Realisierung einer erfolgreichen Bietstrategie. Insbesondere schuldet Slyce nicht, z.B. eine Mindestzahl an Klicks oder Conversions zu liefern, einen vom Kunden bestimmten Durchschnitts-CPC oder CPA einzuhalten, ein nach Maßgabe des Kunden vorgegebenes Budget auszuschöpfen oder ähnliches. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass das vorgegebene Budget mit der gewünschten Anzahl an Mindestklicks oder -conversions in Widerspruch steht. Slyce haftet nicht für eine negative Entwicklung der Kampagnenleistung und schuldet aufgrund der Dynamik von Werbemöglichkeiten auf Food Delivery Portalen nicht, dass die Kampagne nach Nutzung des Slyce-Dienstes den ursprünglichen Stand exakt erreichen kann. Alle kundenspezifischen Einstellungen, die der Slyce-Dienst bietet, nimmt der Kunde selbst vor und ist somit selbst für den Erfolg des Einsatzes des Slyce-Dienstes für seine Zwecke verantwortlich.
3.3. Slyce behält sich vor, dem Kunden zunächst eine Testphase anzubieten, während welcher der Kunde den Slyce -Dienst kostenlos nutzen kann. Möchte der Kunde den Slyce-Dienst im Anschluss an eine solche Testphase nicht mehr nutzen, so wird der Account durch Slyce gesperrt. Eine weitere Nutzung des Slyce-Dienstes ist dann nicht mehr möglich. Ein Anspruch auf Gewährung einer Testphase besteht nicht.
3.4. Der Slyce-Dienst steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung. Slyce gewährleistet eine Verfügbarkeit des Slyce-Dienstes von 95 % im Jahresmittel. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht der Slyce-Dienst deshalb nicht zur Verfügung, wird Slyce den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ausfälle des Slyce-Dienstes aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die geschuldete Verfügbarkeit angerechnet. Slyce ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die Hard- und Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Slyce liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
4. Zugang zum Slyce-Dienst und diesbezügliche Pflichten des Kunden
4.1. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich der Kunde, dessen gesetzlicher Vertreter und seine Mitarbeiter.
4.2. Die von Slyce bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben bzw. zu übersenden, z.B. Vor- und Nachnamen, aktuelle Adresse und Telefonnummer, gegebenenfalls auch ein von Slyce erbetener aktueller Handelsregisterauszug bzw. gültiger Gewerbeschein, eine gültige E-Mail-Adresse, die Firma und den Namen eines Vertretungsberechtigten. Im Falle einer Änderung der angegebenen Daten nach Anmeldung ist der Kunde verpflichtet, die Änderung der entsprechenden Angaben unverzüglich Slyce mitzuteilen.
4.3. Der Kunde ist für die Geheimhaltung der persönlichen Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Der Kunde stellt Slyce gegenüber sicher, dass die von ihm benannten weiteren Nutzer ihre persönlichen Zugangsdaten geheim halten und deren Missbrauch verhindern. Die Weitergabe der Zugangsdaten an zur Nutzung nicht berechtigte Dritte gilt als Missbrauch. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch von Zugangsdaten, so ist Slyce hiervon unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse info@Slyce.io zu unterrichten. Slyce ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt. Der Kunde haftet für einen von ihm oder einem von ihm benannten Nutzer zu vertretenden Missbrauch.
4.4. Der Kunde muss aktivierte Restaurant-Accounts bei Lieferando, Wolt oder UberEats für die Nutzung der Slyce services bezogen auf die jeweilige Plattform besitzen.
4.5. Der Kunde ist verpflichtet, Slyce je nach genutztem Leistungspaket Zugriff auf die jeweils benötigten Plattform Accounts bei Wolt, Lieferando und UberEats („Plattform Accounts“) zu gewähren.
4.6. Entzieht der Kunde Slyce vor Ablauf der Vertragslaufzeit den Zugriff auf seine Plattform Accounts oder liegen andere im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Gründe dafür vor, dass Slyce die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht erbringen kann, so bleibt der Kunde bis zum Ende der Vertragslaufzeit verpflichtet, die vereinbarte monatliche Minimumgebühr an Slyce zu entrichten.
4.7. Slyce kann weitere Datenquellen zur Verbesserung der Datenbasis für den Gebotsalgorithmus heranziehen. Standardmäßig ist Slyce in der Lage, für die Optimierung Daten aus den Plattform Accounts zu nutzen.
4.8. Slyce ist mit den gängigen Versionen von Firefox und Google Chrome kompatibel. Andere Browser werden nicht unterstützt. Der Kunde erkennt an, dass er eine optimale Leistung und höhere Geschwindigkeit des Slyce-Dienstes nur mit der stets aktuellen Version dieser Browser erzielt und veraltete Versionen unter Umständen zu verzögerten Leistungen führen können. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Slyce-Diensten gegeben sind, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware, des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der Browsersoftware unter Beachtung der durch Slyce ggf. erteilten technischen Vorgaben.
4.9. Soweit der Kunde Daten an einen Plattform Account, auf den Slyce Zugriff hat, oder direkt an Slyce übermittelt, werden von diesen Daten durch den Kunden vor der Übermittlung Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern erstellt. Im Falle eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf den Plattform Account übertragen, auf den Slyce Zugriff hat.
4.10. Der Kunde wird sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Bereitstellung von Plattform Accounts) rechtzeitig erbringen. Erbringt der Kunde eine Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig, besteht kein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung. Slyce ist berechtigt, nach erfolgloser Aufforderung des Kunden zur Erbringung der Mitwirkungshandlung, diesen Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
5. Nutzungsrechte
5.1. Slyce räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche (für die Dauereiner ggf. vereinbarten Testphase unentgeltliche), nicht ausschließliche(einfache), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zurzweckentsprechenden Nutzung des vertragsgegenständlichen Slyce-Dienstes„online“ über das Internet durch die jeweils vom Vertrag umfassten Nutzer ein.Anspruch auf Überlassung von Vervielfältigungsstücken der für den Slyce-Diensterforderlichen Slyce-Software oder sonstiger Materialien hat der Kunde nicht.Alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an den jeglichen Inhalten derSlyce-Dienste und insbesondere der hierfür eingesetzten Slyce-Softwarevorbehalten.
5.2. Der Kunde überträgt Slyce an den im Rahmen der Nutzung des Slyce Services zurVerfügung gestellten Inhalten und Daten (z.B. Produktbilder, Produkttexte,Kampagnendaten, Bestelldaten, CPCs usw.) sämtliche zur Vertragserfüllung,erforderlichen und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechte in einfacher Form fürdie Dauer dieses Vertrags, zuzüglich weiterer zwölf Monate nach Vertragsende,um ggf. eine angemessene Aufbrauchfrist zu gewährleisten. Der Kunde räumt Slyceauch das Recht ein, zur Verfügung gestellte Inhalte zum Zwecke der Erstellungvon Produktpräsentationen zu bearbeiten, insbesondere umzugestalten, zu kürzen,zu ergänzen oder mit anderen Inhalten zu kombinieren. Slyce wird außerdem dasRecht eingeräumt, die von Kunden übertragenen Nutzungsrechte an Kooperationspartnerund/oder dritte zum Zwecke der Vertragserfüllung weiter zu lizenzieren und/oderzu übertragen.
5.3. DerKunde garantiert, dass der Veröffentlichung und Weitergabe der Inhalte durchSlyce keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Der Kunde gewährleistetinsbesondere, dass ihm an übermittelten Produktbildern und anderenurheberrechtlich geschützten Werken sämtliche, räumlich und zeitlichunbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich dem Recht zurPersonenabbildung) eingeräumt wurden, und ggf. ein wirksamer Verzicht aufNennung des Urhebers vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, Slyce von jederInanspruchnahme Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen durch die Verwendung dervon dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte auf erstes Anfordernfreizustellen und jeden dadurch entstehenden Schaden – einschließlich derKosten einer ggf. erforderlichen Rechtsverteidigung auf Basis der jeweilsgeltenden gesetzlichen Vergütungs- und/oder Kostenregelungen (z.B. RVG, GKG) –zu ersetzen. Im Falle einer wettbewerbs- und/oder urheberrechtlichen und/odersonstigen Abmahnung durch Dritte ist Slyce berechtigt, entsprechendeUnterlassungserklärungen abzugeben und vermeintlich verletzende Inhalte,Produktpräsentationen oder Links bis zur rechtskräftigen Klärung derAngelegenheit unverzüglich zu sperren oder aus Portalen zu entfernen. Der Kundeverpflichtet sich, Slyce die Kosten zu ersetzen, die durch die Abmahnung unddurch die Löschung aus dem Portal entstehen. Des Weiteren kommt der Kunde fürentgangene Umsätze solange auf, bis das Vertragsverhältnis beendet ist.
5.4. Unabhängig von der Ergreifung der vorgenannten Maßnahmenist jede Partei selbst berechtigt, im eigenen Namen angemessene und geeigneteund mit der anderen Partei abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Soweit einePartei ein gerichtliches Verfahren einleitet, ist die andere ggf. berechtigt,sich an diesem Verfahren zu beteiligen, soweit nicht andere rechtliche Gründeentgegenstehen.
6. Gewährleistung
6.1. Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Slyce-Dienst nicht die vertraglicheBeschaffenheit aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßenGebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
6.2. Der Kunde hat Slyce auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglichanzuzeigen.
6.3. Slyce behebt Mängel nach Erhalt einer schriftlichen nachvollziehbarenMängelbeschreibung durch den Kunden innerhalb angemessener Frist.
6.4. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalbangemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.
6.5. Das Recht des Kunden, im Übrigen bei Vorliegender gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehenderZiffer 7 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
7. Haftung
7.1. Slyce haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aufeiner vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst aufvorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von Slyce oder eines seinergesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. beiNichteinhaltung einer Garantie;
c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw.sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Slyce oder einesseiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2. Slyce haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbarenSchadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung vonwesentlichen Pflichten durch Slyce oder einen seiner gesetzlichen Vertreteroder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, derenErfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erstermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
7.3. Die verschuldensunabhängige Haftung von Slyce nach § 536a Abs. 1, 1. AlternativeBGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandensind, ist ausgeschlossen.
7.4. Slyce haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden,der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Datenangemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzunggilt nicht, wenn die Datensicherung aus vom Lizenzgeber zu vertretenden Gründenbehindert oder unmöglich war.
7.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von Slyce imHinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.6. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.7. Für den Fall, dass mit dem Kunden eine kostenlose Testphase vereinbart ist, richtetsich die Haftung von Slyce für die während der Dauer der Testphase erbrachtenLeistungen abweichend von den vorstehenden Bestimmungen nach den §§ 599, 600BGB.
8. Vergütung und Abrechnung
8.1. Vorbehaltlichanderslautender schriftlicher Vereinbarung der Parteien gelten die zumZeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise von Slyce, abrufbarunter www.getslyce.io.
8.2. Soweitnicht anders vereinbart, sind die monatliche Grundvergütung und die variablemonatliche Vergütung nachträglich zum Ende des betreffenden Kalendermonats zurZahlung fällig. Beginnt oder endet der Vertrag nicht zum Beginn bzw. zum Endeeines Kalendermonats, ist die Grundvergütung pro rata temporis zu zahlen.
8.3. Allegenannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichgeschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese nicht bereits ausgewiesen ist.
8.4. BeiVerzug des Kunden ist Slyce berechtigt, den Zugang zum Slyce-Dienst zu sperren,bis sämtliche fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit demKunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, vom Kunden ausgeglichen worden sind.Geldschulden sind während des Verzugs vom Kunden nach den gesetzlichenVorschriften zu verzinsen.
8.5. DerKunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungenaufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kannForderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Slyce anDritte abtreten.
9. Beginn, Laufzeit und Beendigung von Verträgen; Testphase
9.1. Währendeiner dem Kunden eingeräumten kostenlosen Testphase kann der Kunde den Vertragjederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine kostenlose Testphasebeginnt mit Vertragsabschluss und endet nach Ablauf von 30 Tagen, falls nichtein abweichender Zeitraum vereinbart oder vorzeitig gekündigt wurde. Erfolgtinnerhalb der Testphase keine Kündigung durch den Kunden, so geht die Testphasein die kostenpflichtige Nutzung über.
9.2. DasVertragsverhältnis über die entgeltliche Nutzung läuft für einen Monat. Esverlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht von einer derParteien zuvor mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufendenVertragsjahres gekündigt wurde.
9.3. Sofernein Vertragsverhältnis über die entgeltliche Nutzung gesondert schriftlichvereinbart wird, läuft dieses bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.Es verlängert sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn esnicht von einer der Parteien zuvor mit einer Frist von einem (1) Monat zum Endeder Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
9.4. DasRecht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibtunberührt. Ein wichtiger Grund, der Slyce zur fristlosen Kündigung berechtigt,liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsvergütungen imRückstand ist.
9.5. Liegtein wichtiger Grund vor, der Slyce zur fristlosen Kündigung berechtigt, so istSlyce berechtigt, sofort den Zugang des Kunden zum Slyce-Dienst zu sperren. Inder Sperrung liegt zugleich die fristlose Kündigung.
9.6. VorbehaltlichZiff. 9.7 Satz 2 haben Kündigungen schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. PerE-Mail haben Kündigungen des Kunden an support@Slyce.com zu erfolgen.
9.7. Diein Slyce generierten Daten auf Slyce-Servern werden spätestens 360 Tage nachKündigung durch Slyce gelöscht. Der Kunde hat nach Kündigung keinen Zugriffmehr auf seinen Slyce-Account.
10. Referenzbenennung
Slyce erhält das Recht, den Kunden an geeigneter Stelle auf derSlyce-Website sowie auf sonstigen Werbemitteln als Referenz aufzuführen. DieseEinwilligung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht derBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung undsolcher Bestimmungen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.
11.2. Erfüllungsort ist Berlin.
11.3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichenRechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen demKunden und Slyce Berlin.